Platz:
653
in:
2019
Kinder mit Behinderungen haben ein Recht auf wohnortnahe Betreuung und Bildung - und zwar bereits im Kleinkindalter. Ein Stuttgarter Konzept zur Inklusion von Kindern mit Behinderung in Kindergärten und vor allem die zügige Umsetzung desselben ist überfällig.
Ein Honorarkraftsystem für die Inklusionsbegleiter, mit Honoraren die seit 1999 nicht erhöht sind, ist nicht akzeptabel und einer kinderfreundlichen Stadt nicht würdig.
Die Familien werden ihr Recht auf wohnortnahe Betreuung künftig verstärkt einfordern. Um um eine Überforderung des Systems, wie im Schulbereich bereits Realität, zu vermeiden ist aus unserer Sicht das bereits 2017 angekündigte Konzept schnellstmöglich vorzulegen/umzusetzen.
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