1. Einführung des Tarif Plus:
Der Fachkräftekatalog für Kindertageseinrichtungen (§7 KiTaG) gilt für die Schulkindbetreuung in Ganztagesschulen und Schülerhäusern nicht unmittelbar. Die Kriterien für das Personal in Schulen konnten deshalb in einer trägerübergreifenden Arbeitsgruppe unter Federführung des Schulverwaltungsamtes erweitert werden. Um aber auch in der Schulkindbetreuung Qualität vorzuhalten, müssen 50% des Personals Fachkräfte im engeren Sinne (Erzieher-/innen etc.) sein. Diese werden insbesondere als Erstkräfte eingesetzt. Als Zweitkräfte können auch Personen mit Erfahrung in der Betreuung eingesetzt werden, sofern sie zur Nachqualifzierung bereit sind.
Trotz dieser Erweiterung unterscheidet sich die Bewerberlage in der Schulkindbetreuung nicht wesentlich von der in Kindertagesstätten.
Das liegt insbesondere auch an den Arbeitszeiten, die - wie in Schülerhäusern - entweder erst um 12:00 Uhr beginnen oder - wie in Ganztagesgrundschulen - in enger Verflechtung mit den Unterrichtszeiten, über Vor- und Nachmittag verteilt und nicht immer in einem Stück organisiert werden können. Zusammenhängende Arbeitszeiten mit auskömmlichen Arbeitsumfängen sind in der Schulkindbetreuung nicht für alle Beschäftigten möglich. Die bisherige Zielgruppe für Betreuungsaufgaben in Schulen - vorwiegend Frauen, die die Familie in den Mittelpunkt stellen und nebenher eine unterhälftige Berufstätigkeit suchen - schwindet mehr und mehr.
Umso wichtiger ist - neben strukturellen und konzeptionellen Überlegungen - die Gleichbehandlung des Personals in Ganztagesgrundschulen und Schülerhäusern mit dem Personal in Kindertageseinrichtungen. Dabei ist zu beachten, dass die Schulkindbetreuung zum größeren Teil von freien Trägern der Jugendhilfe angeboten und durch die Stadt zu 100% finanziert wird (keine Zuschussgewährung!). Bei einer etwaigen Umsetzung von TarifPlus in Schülerhäusern und Ganztagesgrundschulen müsste also auch die Erhöhung der Trägerfinanzierung mit kalkuliert werden.
2. Einführung von flexiblen Krankheits- und Ausfallvertretungen in Schülerhäusern und Ganztagesgrundschulen
In GRDrs. 417/2012 (Schülerhäuser) und 6/2013 (Ganztagesgrundschulen) wurden die Standards für die Personalausstattung festgeschrieben. Ein Anteil von 10% für das geforderte Springkraftkontingent wurde mit eingerechnet. Es liegt an den Trägern, dies entsprechend umzusetzen.
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