Ergebnis Haushaltsberatungen:
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat zur Förderung des Fußverkehrs ein Fußverkehrskonzept erarbeitet und hierfür erstmals im Doppelhaushalt 2018/2019 ein eigenes Investitionsprogramm für den Fußverkehr eingerichtet. Wichtige Anforderungen bei der Planung und Umsetzung des Fußverkehrskonzepts stellen insbesondere ausreichende Gehwegbreiten, Querungsanlagen und Barrierefreiheit dar. Die Umsetzung des Fußverkehrskonzepts soll auch im Doppelhaushalt 2022/2023 fortgesetzt werden. Hierfür hat der Gemeinderat pro Jahr 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen im Budget des Tiefbauamts für neue Maßnahmen sowie für Sanierungen und Erneuerungsmaßnahmen im Fußverkehr pro Jahr rund 4 Mio. Euro bereit.
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