Ergebnis Haushaltsberatungen:
Für eine Flussgebietsuntersuchung und die Planung der Renaturierungsmaßnahmen am Feuerbach wurden zum Haushaltsplan 2020/2021 340.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Flussgebietsuntersuchung ist inzwischen durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchung dienen als Grundlage für zukünftige Renaturierungsmaßnahmen am Feuerbach. Im Doppelhaushalt 2022/2023 soll die Planung konkreter Hochwasserschutz- und Renaturierungsmaßnahmen am Feuerbach durchgeführt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Starkregenereignis führte im Juni 2018 zu Ausuferungen des Feuerbachs, wobei die Überflutungen insbesondere in den Ortslagen Zazenhausen und Mühlhausen erhebliche Sachschäden an Gebäuden sowie wichtigen Infrastrukturanlagen verursachten. Zur Verbesserung der Hochwassergefahrensituation wird aktuell für das gesamte Einzugsgebiet des Feuerbachs eine Flussgebietsuntersuchung einschließlich Entwicklung eines Hochwasserschutzkonzeptes durchgeführt. Die Flussgebietsuntersuchung wird im Herbst 2021 vorliegen. Danach muss diese Untersuchung mit den politischen Gremien, Trägern öffentlicher Belange und Verbänden abgestimmt werden und nicht zuletzt sind mit den möglicherweise betroffenen Grundstückseigentümern dann Gespräche zu führen.
Die Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchung dienen weiterhin als Grundlage für zukünftige Renaturierungsmaßnahmen am Feuerbach. Damit können langfristig zusätzliche Retentionsflächen für den Hochwasserfall geschaffen werden. Bei einer Retentionsfläche handelt es sich um eine Fläche, die bei einem Hochwasser überflutet werden kann und dadurch den Wasserstand des Gewässers senkt.
Im Bereich zwischen Zazenhausen und Mühlhausen soll der Feuerbach aus der stark verbauten Rinne in den Taltiefpunkt verlegt und ökologisch aufgewertet werden. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Flussgebietsuntersuchung ist die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie vorgesehen, die verschiedene Varianten und Lösungsmöglichkeiten für bestehende Zwangspunkte aufzeigen soll. Danach soll mit den Planungen zur Umsetzung der Vorzugsvariante begonnen werden. Die Planungen werden mit den zuständigen Behörden, Umweltverbänden und betroffenen Grundstückseigentümern abgestimmt.
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