Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen aufgegriffen, ein Beschluss wurde jedoch nicht gefasst.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf den Filder-Gemarkungen gab es in den letzten Jahren große Flächenverluste bei den landwirtschaftlichen Betrieben aufgrund Infrastrukturmaßnahmen (zum Beispiel S21, Stadtbahnverlängerung, Flughafenerweiterung und Autobahnausbau) und nachgeordneter Ausgleichsmaßnahmen. Somit ist die Bereitschaft der Landwirte voraussichtlich gering, zusätzliche Fläche für Blühstreifen zur Verfügung zu stellen und damit ihre zu bewirtschaftende Fläche einzuschränken.
Seitens der EU-/Bund-/Landesförderprogramme wird die Anlage von verschiedenen Blühstreifen gefördert. Des weiteren fördert die Stadt mit dem städtischen Naturschutzfonds des Amtes für Umweltschutz die Anlage von Ackerrandstreifen und Blühbrachen. Dabei ist jedoch auszuschließen, dass auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen eine Doppelförderung vorliegt. Weiterhin sind auf dem Birkacher Feld Ausgleichsmaßnahmen in Form von Blühbrachen für die Feldlerche festgelegt. Diese Maßnahmen werden noch umgesetzt. Das Umsetzen/Anlegen von Blühstreifen, Hecken oder Ähnlichem liegt jedoch allein in der Motivation der Landwirte.
Die Flurstücke auf dem Birkacher Feld sind nur zum Teil städtisch, die meisten befinden sich im Privateigentum. Die städtischen Äcker sind verpachtet. Auf die Verpachtung der privaten Äcker hat die Stadt keinen Einfluss. Grundsätzlich werden über den Pachtvertrag den Bewirtschaftern keine Kulturfolgen/bestimmte Kulturen vorgeschrieben. Es könnte bei Abschluss neuer Pachtverträge aber auf den städtischen Naturschutzfond und dessen geförderte Maßnahmen hingewiesen werden. Die Anträge können beim Amt für Umweltschutz bei der Naturschutzbehörde eingereicht werden.