Die Attraktivität von Innenstädten wird durch ein vielfältiges Angebot an Einzelhandel, Dienstleistung, Kultur und Erholungsflächen beeinflusst. Insofern ist die Funktionsmischung von besonderem Interesse. Die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt aufgrund dessen grundsätzlich Ansiedlungen gastronomischer Betriebe, da auch gastronomische Angebote in der Regel ein Anziehungspunkt zur Belebung sind, zum Verweilen einladen und die räumliche Atmosphäre und Aufenthaltsqualität positiv beeinflussen.
Das gastronomische Angebot in Großstädten und deren Flächen ist in den letzten Jahrzehnten stark angestiegen. Man spricht diesbezüglich auch von einer „Mediterranisierung der Freiraumnutzung“. Ein Aspekt des Phänomens ist die quantitative Erweiterung von Außenterrassen. Auch in der Stuttgarter Innenstadt haben sich die Gesamtflächen und damit der Faktor Aufenthaltsqualität erhöht. Eine Zahl verdeutlicht die Zunahme: während in den Jahren 2009 bis 2014 jährlich ca. 500 Straßenwirtschaften auf öffentlichen Flächen in der Landeshauptstadt Stuttgart genehmigt wurden, stieg die Zahl bis ins Jahr 2019 auf über 600 an. Insofern hat sich die Verweilqualität, was das Sitzen und Verweilen auf außengastronomischen Flächen angeht, in Stuttgart generell in den letzten Jahren positiv entwickelt. In der Stuttgarter Innenstadt sind zahlreiche gastronomisch genutzte Außenterrassen dazugekommen, wie beispielsweise im Dorotheenquartier, am Schlossplatz, in der Calwer Straße und Tübinger Straße.
Der Marktplatz selbst wird derzeit umfassend neu gestaltet, sodass auch an diesem Standort eine Verbesserung stattfindet: Ein Natursteinbelag ersetzt die alten Pflastersteine, gegenüber dem Rathaus werden zukünftig Fontänen sprudeln und der Marktbrunnen soll auf das Platzniveau gehoben werden. Geplant sind in dem Zusammenhang die Bewirtschaftung der Terrasse des Ratskellers als auch die Prüfung einer möglichen Erweiterung der Außenfläche. Auch für die Neunutzung anderer Gebäude im Umfeld des Marktplatzes werden gastronomische Möglichkeiten stets geprüft. Bei Leerständen obliegt natürlich den Eigentümern die Vermietung und Verpachtung, sodass hier die Handlungsfähigkeit der Kommune dadurch begrenzt ist. Direktsubventionen für am Marktplatz ansässige Einzelunternehmen kann die Landeshauptstadt Stuttgart aus wettbewerbsrechtlichen Gründen und im Zuge des Gleichbehandlungsgebotes nicht anbieten.
Innerhalb der Stadtverwaltung übernimmt die Abteilung Wirtschaftsförderung eine Lotsenfunktion für Unternehmen, die ihre Ideen platzieren möchten. Im Rahmen dieser Tätigkeit ist sie unterstützend tätig. Insofern ist die Abteilung Wirtschaftsförderung auch für Flächensuchende im Bereich Gastronomie Ansprechpartner für die gesamte Stadt.
Basisinformationen zur aktuellen Entwicklung auf dem Marktplatz erhalten Sie laufend aktualisiert unter https://www.stuttgart-meine-stadt.de/content/bbv/details/345?tab=0.
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