Umsetzung:
Stand Februar 2019:
Die Wagenhallen sind Anfang Oktober 2018 planmäßig in Betrieb gegangen (Veranstaltungsbereich).
Die Ateliers und die Tanzschule beginnen demnächst den nutzerseitigen Ausbau. Die Inbetriebnahme ist im 1. Halbjahr 2019 geplant.
Stand Dezember 2017:
Die Sanierung hat planmäßig im Januar 2017 begonnen. Der Fortgang der Baumaßnahme ist weitestgehend im Plan. Es ist davon auszugehen, dass in Teilabschnitten ab Anfang 2018 mit dem mieterseitigen Ausbau begonnen werden kann, der Rest folgt sukzessive. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für Herbst 2018 vorgesehen.
Stand 2016:
Der Baubeginn ist im Januar 2017. Die Fertigstellung der Baumaßnahme ist für Anfang 2018 geplant. Danach erfolgt der Mieterausbau und Bezug, sodass die Inbetriebnahme ab der Jahresmitte 2018 möglich ist (siehe Baubeschluss GRDrs 878/2016).
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Für die Sanierung der Wagenhallen in den Jahren 2016-2018 wurden 24,5 Millionen Euro beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
In 2013 hat der Gemeinderat entschieden, die Wagenhallen baulich zu ertüchtigen, damit eine dauerhafte kulturelle Nutzung entsprechend dem vorliegenden Zukunftskonzept erfolgen kann. Hierfür wurde ein Betrag von 5,5 Mio. € im Stadthaushalt 2014/2015 bereitgestellt. Die baulichen Planungen zur Umsetzung des Zukunftskonzepts wurden in 2014 aufgenommen. Dabei hat sich gezeigt, dass die Anforderungen insbesondere an den Lärm- und Brandschutz sich gegenüber den bisherigen Annahmen deutlich erhöht haben, was den notwendigen Investitionsbedarf um ein Vielfaches hat ansteigen lassen. In der Summe beläuft sich die aktuelle Kostenschätzung auf einen Betrag von bis zu 30 Mio. €. Dieser Betrag ist notwendig, um eine dauerhafte Genehmigungsfähigkeit zu erreichen. Nennenswerte Einsparmöglichkeiten sind angesichts der über 100 Jahre alten Immobilie nicht ersichtlich. Zwischenzeitlich hat die Verwaltungsspitze entschieden, dass die Planungen auf Basis der aktuellen Erkenntnisse fortgeführt werden sollen. Hierfür wird vom Gemeinderat ein Grundsatzbeschluss gefasst, der die weiterführende Planung freigibt und zudem die Aufnahme der notwendigen Finanzmittel in den kommenden Doppelhaushalt 2016/2017 mit Priorität vorsieht. Der genaue Mittelbedarf wird bis zur Beschlussfassung des Haushaltsplans im Dezember 2015 noch entsprechend konkretisiert. Vom Zeitplan her ist der Sanierungsbeginn für Herbst 2016 vorgesehen. Die Umsetzung soll bis Ende 2017 erfolgen. Für den Zeitraum bis zum Sanierungsbeginn ist der Betrieb im Rahmen eines Interimskonzepts sichergestellt. Dies umfasst neben verschiedenen baulichen Maßnahmen wie eine umfassende Brandmeldeanlage und der Ertüchtigung der Fluchtwege auch organisatorische Maßnahmen wie kein Parallelbetrieb zwischen Atelier- und Veranstaltungsbereich und einen verstärkten Einsatz von Ordnungskräften bei Veranstaltungen.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: