Platz:
811
in:
2015
Zur Erfüllung der Vorschriften nach Teil 1 der DIN 18040 muss der Zugang zur Bahnunterführung barrierefrei möglich sein. Der Durchgang von der Ortsmitte durch das Bahngebäude und die Treppe zur Bahnunterführung ist für Rollstuhlfahrer derzeit unüberwindbar. Der einzig mögliche treppenfreie Zugang über den Umweg Arlbergdurchlass und Karl-Benz-Platz ist auf Dauer nicht zumutbar. Mit dem Bau einer Rampe oder Lifts ist auch eine Grundsanierung der Unterführung sinnvoll.