Ergebnis Haushaltsberatungen:
Vorschlag wurde vom Gemeinderat nicht aufgegriffen.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Als Ergebnis des Schlichtungsverfahrens zu „Stuttgart 21“ wurde vereinbart, die innerstädtische Gäubahntrasse als Schienenstrecke zu erhalten. Über die künftige Art der Bedienung wurde dabei jedoch noch keine Festlegung getroffen.
Bei der Forderung nach einem Erhalt der Strecke spielt häufig auch ihre Nutzung als Ausweichroute für die S-Bahn-Stammstrecke eine wichtige Rolle. Um diese Funktion ausfüllen zu können, wäre die Einbindung in das DB-Schienennetz auch künftig zwingend. Für die regelmäßige Bedienung der Strecke kommen damit sowohl Regionalzüge als auch S-Bahnen in Frage. Für beide Systeme ist die Landeshauptstadt Stuttgart nicht Aufgabenträger. Die Systementscheidung obliegt daher anderen Institutionen.
Sicherlich wird die Landeshauptstadt bei der Konzeption eines künftigen Zugverkehrs auf der Gäubahn von der zuständigen Stelle angehört werden. Die Präferenz für eine bestimmte Lösung wird sich dabei aber weniger vom System als vielmehr vom Grad der Erfüllung städtischer Belange ableiten. Hierbei werden die Bedienungshäufigkeit, die Erschließungswirkung und der Nutzen der Verbindungen im Vordergrund stehen. Angesichts der Kosten von S-Bahn-Infrastruktur muss dabei eine S-Bahn-Lösung für die Gäubahnstrecke nicht zwangsläufig die bessere Variante darstellen.
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