Ergebnis Haushaltsberatungen:
Im Juni 2013 hat man sich darauf verständigt, dass durch das Land Baden-Württemberg ein Auftrag zur Ermittlung eines möglichen Fahrgastpotentials an einen externen Gutachter erteilt wird. Die Landeshauptstadt erklärte sich bereit, dieses Gutachten mitzufinanzieren. Bisher liegen noch keine Ergebnisse vor. Nach Auskunft des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur ist bis Ende des Jahres 2014 die Untersuchung abgeschlossen. Das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ist in die Bewertung des Gutachtens eingebunden.
Sobald dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und der Landeshauptstadt Stuttgart das Gutachten vorliegt, wird darüber berichtet.
Stadt ist nicht zuständig
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Sinnhaftigkeit eines Ausbaus des Bahnhofs Stuttgart-Vaihingen zum Regionalzughalt ist aus Sicht der Stadtverwaltung eng mit dem zukünftigen Verkehrsangebot im Zuge der innerstädtischen Gäubahntrasse verknüpft. Zwar wurde als ein Ergebnis des Schlichtungsverfahrens zum Projekt „Stuttgart 21“ der Erhalt der Gäubahn als Schienentrasse vereinbart, aber weder vom Verband Region Stuttgart (VRS) als Aufgabenträger für den S-Bahn-Verkehr noch vom Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger für den Regionalzugverkehr liegen derzeit Konzepte für eine künftige Bedienung dieses Streckenabschnitts vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass ein Umbau des Verknüpfungspunkts Stuttgart-Vaihingen anders ausfallen müsste, wenn die Gäubahn auch künftig mit Regionalzügen bedient würde, als wenn sie in das S-Bahn-Netz integriert werden würde. Eine sinnvolle Diskussion über städ-tische Beiträge zu einem Bahnhofsumbau kann deshalb erst erfolgen, wenn über das langfristige Verkehrsangebot auf der sog. „Panoramabahn“ Klarheit besteht.
Soweit im Rahmen des Projekts „Stuttgart 21“ in Stuttgart-Vaihingen interimsweise ein Regionalzughalt eingerichtet werden muss, erwartet die Landeshauptstadt Stuttgart, dass dessen Errichtung vollumfänglich aus Projektmitteln finanziert wird.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
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