Eine Vorhabenliste, wie sie die Stadt Heidelberg führt, wünschen wir uns für Stuttgart auch

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

323
weniger gut: -113
gut: 323
Meine Stimme: keine
Platz: 
218
in: 
2013

Die Vorhabenliste dient vor allem dazu, „frühzeitig über die städtischen Vorhaben und Projekte zu informieren, bei denen das Interesse vieler Einwohnerinnen und Einwohner angenommen werden kann.“

„Frühzeitigkeit bedeutet dabei, dass eine mitgestaltende Bürgerbeteiligung grundsätzlich noch möglich sein soll.“
Die Vorhabenliste liegt Rathaus und in allen Bezirksrathäusern aus.

Der Stuttgarter Gemeinderat kann eine solche Liste der Vorhaben auf der Grundlage der baden-württembergischen Gemeindeordnung § 20 beschließen.

Gemeindeordnung BW
§ 20
Unterrichtung der Einwohner

(1) Der Gemeinderat unterrichtet die Einwohner durch den Bürgermeister über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde und sorgt für die Förderung des allgemeinen Interesses an der Verwaltung der Gemeinde.
(2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nachhaltig berühren, sollen die Einwohner möglichst frühzeitig über die Grundlagen sowie die Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden. Sofern dafür ein besonderes Bedürfnis besteht, soll den Einwohnern allgemein Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.

Vorhabenliste Heidelberg:
http://www.heidelberg.de/servlet/PB/show/1224737 /12_pdf_Buergerbeteiligung_ A06_ Musterentwurf_Vorhabenliste.pdf

Leitlinien Bürgerbeteiligung der Stadt Heidelberg:
http://www.heidelberg.de/servlet/PB/show/1230033 /12_pdf_StadtHD_Brosch%FCre_ B%FCrgerbeteiligung.pdf

Gemeinderat prüft: 
nein
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Im Rahmen des Grundsatzbeschlusses zur Bürgerbeteiligung (Gemeinderatsdrucksache 1029/2013) werden in einem intensiven Dialogprozess in einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe derzeit Verbesserungen der Beteiligungspolitik in der Landeshauptstadt erarbeitet. In diesem Zusammenhang wurde auch die Einführung einer Vorhabenliste nach dem Beispiel der Vorhabenliste der Stadt Heidelberg geprüft.

Die Einführung einer Vorhabenliste in der Landeshauptstadt Stuttgart wird im Rahmen des Online-Beteiligungsportals erfolgen. Mit dem Start des neuen Online-Beteiligungsportals zu Beginn des kommenden Jahres werden dort einzelne Vorhaben der Stadt mit spezifischen Informationen zu finden sein. Sukzessive soll dieses Angebot durch die Einspeisung neuer Vorhaben, die die Ämter melden, erweitert werden.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Mit einem Grundsatzbeschluss zur Bürgerbeteiligung am 5.12.2013 wurde auch folgendes Vorhaben beschlossen: "Die Verwaltung legt dem Gemeinderat frühzeitig eine Liste mit konkreten Maßnahmen und Projekten vor, bei denen ein Interesse oder die Betroffenheit einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern unterstellt werden kann. Der Gemeinderat beschließt die Maßnahmen, die in ein Bürgerbeteiligungsverfahren münden. Für haushaltsrelevante Maßnahmen, die im Doppelhaushalt abgebildet sind, erfolgt zukünftig der Beschluss zur Bürgerbeteiligung bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen."
wird teilweise umgesetzt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
808 (SÖS)

Kommentare

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Die Vorhabenliste alleine wird nichts nützen. Die verlinkten Leitlinien aus Heidelberg, zeigen ganz schön, dass mehr dazugehört. Anbei der Link, wie er bei mir funktioniert hat.
http://www.heidelberg.de/servlet/PB/show/1230033/12_pdf_StadtHD_Broschüre_Bürgerbeteiligung.pdf
Darüberhinaus sollten aber auch die Beteiligungsmöglichkeit insb. im Bebauungsplanverfahren erweitert werden (Bürgerbeteiligung während der Entwurfsphase).
Ebenfalls wäre ab einem bestimmten Bürgerquorum eine Pflicht zur Durchführung bzw. Beachtung der Bürgerbeteiligung sinnvoll. Letztendlich geht im Zweifelsfall die Macht vom Volke und nicht vom Gemeiderat aus.

Das Volk ist noch lange nicht reif für eine echte direkte Beteiligung. Das zeigen beispielsweise das Konsumverhalten (Plastikprodukte, Gammelfleisch, Fertiggerichte), die Einschaltquoten in der Idiotenkiste und die Verkaufszahlen der Hitparaden. Bei wichtigen Entscheidungen müssen Experten ran, nicht Hans Wurscht und Lieschen Müller! Sonst finden wir uns bald alle im Affenhaus.