Auf Stuttgarter Stadtgebiet kommen stark bedrohte Tierarten vor und auch Arten, für die die Stadt aufgrund ihres hohen Anteils am Baden-Württembergischen oder sogar deutschen Bestand besondere Verantwortung trägt. Eine Erhöhung bzw. Stabilisierung der Bestände erfordert jedoch spezielle Artenschutzprogramme, die ein Monitoring beinhalten. Hier seien vor allem genannt:
1. Gebäudebrüter und Fledermäuse: Mehlschwalben, Mauersegler und Fledermäuse finden immer weniger natürliche Brutmöglichkeiten. Künstliche Nisthilfen können hier helfen. Ein entsprechendes Artenschutzprogramm muss die Förderung dieser Nisthilfen an Privathäusern und an öffentlichen Gebäuden (Schulen, Kindergärten, Ämter) mit entsprechender Beratung beinhalten.
2. Halsbandschnäpper und Gartenrotschwanz: Beide Arten brüten u.a. in Streuobstwiesen. Im Rahmen eines Artenschutzprogramms sind geeignete Streuobstwiesen Nachpflanzungsmöglichkeiten von Obstbäumen und entsprechende Nisthilfen zu finanzieren. Mit 60-80 Brutpaaren brüten rund anderthalb Prozent des deutschen Halsbandschnäpperbestandes in Stuttgart, die aber durch die Überalterung und das Zusammenbrechen alter Obstbäume sowie der Verlust weiterer Streuobstflächen durch Bebauung bedroht sind. Das Gleiche gilt für den Gartenrotschwanz mit über 400 Brutpaaren. Hiermit werden auch weitere bedrohte Arten wie Steinkauz und Feldsperling gefördert. Beispielgebiet: Greutterwald in Feuerbach/Weilimdorf
3. Feldbrüter wie Feldlerche, Rebhuhn und Schafstelze: Ackerrandstreifenprogramme, die Schaffung von "Lerchenfenstern" müssen auf die gesamte Stuttgarter landwirtschaftliche Nutzfläche ausgedehnt werden, um die Situation dieser auch in Stuttgart zurückgehenden bzw. bedrohten Arten zu verbessern. Hierzu sind Informationsmaßnahmen bei den Landwirten und ggf. Kompensationsmaßnahmen für eventuelle Ertragsminderungen vorzusehen. Beispielgebiete: Stammheim, Zazenhausen/Mühlhausen, Fildern
Artenschutzprogramme für bedrohte Tierarten
Platz:
363
in:
2013
Gemeinderat prüft:
nein
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