Die Bürger sollen im nächsten Bürgerhaushalt über ein BÜRGER-BUDGET verfügen und entscheiden können.

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

238
weniger gut: -160
gut: 238
Meine Stimme: keine
Platz: 
795
in: 
2013

Wirkliche Mitgestaltung und Partizipation am Haushaltsplan der Kommune setzt eine vom Gemeinderat bereitgestellte Summe voraus, über die die Bürger in einem Beteiligungsverfahren verfügen können.
Es gibt bereits Kommunen, die hinsichtlich der Mitwirkung der Bürger am Haushaltsplan andere Verfahren als die Stadt Stuttgart gefunden haben.

Beispiele:

Kleine Kommunen, z.B. Eberswalde :
http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1048818

Große Kommunen, z.B. Berlin-Lichtenberg:
http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/presse/archiv/20130220.1030.381567.html

Ganz große Kommunen, z.B. New York City
englisch: http://pbnyc.org/
deutsch: http://participedia.net/de/faelle/participatory-budgeting-new-york-new-y...

Gemeinderat prüft: 
nein
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Um den Stuttgarter Bürgerhaushalt zu überprüfen und weiterzuentwickeln wurde im Frühjahr 2014 eine ausführliche Evaluation des Verfahrens durchgeführt. Diese Evaluation hatte gemeinsam mit Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, der Stadtbezirke, sowie der Volkshochschule und dem ehrenamtlichen Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt stattgefunden. Ergebnis dieser Evaluation waren verschiedene Anpassungen am Bürgerhaushaltsverfahren. Im Wesentlichen soll der Bürgerhaushalt jedoch wie in den vergangenen Jahren durchgeführt werden.

Neu beim Bürgerhaushalt 2015 ist beispielsweise, dass die TOP 100-Liste um die zwei am höchsten bewerteten Vorschläge eines jeden Stadtbezirkes erweitert wird, sofern diese nicht bereits unter den TOP 100 Vorschlägen vertreten sind. Damit ist gewährleistet, dass sich auch Vorschläge kleiner Stadtbezirke unter den TOP Vorschlägen befinden. Zu diesen ergänzten Vorschlägen werden die Fachverwaltung und die betroffenen Stadtbezirke Stellungnahmen verfassen.

Außerdem soll die Rangfolge der Vorschläge erstmals nur über die Anzahl der positiven Bewertungsstimmen ermittelt werden. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Vorschläge gezielt abgewertet werden.

Ein Budget, über das im Rahmen des Bürgerhaushaltes direkt entschieden werden kann, wird es allerdings nicht geben.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde die Bereitstellung eines Bezirksbudgets beantragt, das verbindlich über Bezirksbürgerhaushalte verteilt wird. Dieser Antrag hat im Gemeinderat keine Mehrheit gefunden. Das aktuelle Bürgerhaushaltsverfahren wurde nach einem intensiven Abstimmungsprozess durch den Gemeinderat festgelegt. Die Ausgestaltung des Verfahrens ist insbesondere dem in Baden-Württemberg geltenden kommunalen Haushaltsrecht geschuldet, das ausschließlich dem Gemeinderat das Recht zuspricht, den Haushaltsplan zu beschließen. Der Gemeinderat kann seine durch die Gemeindeordnung zugewiesene Entscheidungsbefugnis nicht ohne weiteres auf die Gremien der Stadtbezirke oder die Bürgerschaft übertragen. Ziel des Stuttgarter Bürgerhaushaltes ist es, dem Gemeinderat mit dem offenen Bewertungsverfahren eine Entscheidungshilfe für die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu fassenden Beschlüsse zu geben. Der Stuttgarter Bürgerhaushalt wird jedoch stetig weiter entwickelt. Im 1. Quartal 2014 ist erneut eine Evaluation des Bürgerhaushaltsverfahrens vorgesehen. In diesem Rahmen können Anpassungen und Änderungen am Verfahren erörtert werden.
wird nicht umgesetzt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
808 (SÖS), 975 (SÖS)

Kommentare

5 Kommentare lesen

Dann kommte es wieder auf die "Lobbyarbeit" der Fraktionen an, wie sie ihre Wähler animieren können hier mitzumachen, und für die gewünschten "Vorschläge sich einzusetzen. Das wäre nicht gut!

Wer definiert, was "wirkliche Mitgestaltung" ist? Sie allein? Das Stuttgarter Verfahren des Bürgerhaushalts erfüllt alle Bedingungen, die nach wissenschaftlicher Definition (Herzberg u.a.) an ein solches Verfahren gestellt werden. Auch Beratung im Vorfeld einer Entscheidung sehe ich als Mitwirkung und Partizipation an. Und offenbar haben Sie Ihre Beispiele-Artikel nur oberflächlich gelesen: Wie fragwürdig die Ergebnisse in Eberswalde waren, Entscheidungen bei einer Präsenz(!)-Veranstaltung treffen zu lassen, ist dem Artikel deutlich zu entnehmen. Und in Berlin-Lichtenberg wird lediglich über sog. "Kiezfonds" (unsere Stadtbezirks-Fonds) von einer Bürgerjury (zu der übrigens neben Bürgern auch Verwaltungs- und Politik-Vertreter gehören) entschieden, nicht generell über Vorschläge des Bürgerhaushalts.
Und wie stellen Sie sich vor, sollte die Summe des sog "Bürgerbudgets" festgelegt werden? Darüber würde ein solcher Grundsatzstreit entstehen, dass dann das Vorhaben "Bürgerhaushalt" gleich scheitern würde. Gestehen Sie dem Stuttgarter Verfahren doch einfach ein bißchen Zeit zu, damit Bürger, Politik und Verwaltung ihre Erfahrungen machen können und über schrittweise Verbesserungen zu mehr Mitgestaltung kommen.

Die Problematik dieses sogenannten "Bürgerhaushaltes" ist ja, dass die Bürger keine Entscheidung treffen dürfen, sondern nur "vorschlagen". Ein eigentlicher (nämlich der ORIGINALE/ECHTE) "Bürgerhaushalt" von Porto Allegre beinhaltet Bürgerversammlungen und Entscheidungen. Natürlich dürfen auch dort die Bürger entscheiden, welche Themen ihnen WICHTIG sind. Das waren am Schluss immer ein paar wichtige Themen – sicher keine zweitausend Vorschläge wie hier.
Die Idee des BürgerInnen-Parlamentes greift diese ursprüngliche Idee der Mit-Entscheidung und Mit-Verantwortung auf, damit dieser Bürgerweichwaschhaushalt nicht die einzige Form der Bürgerbeteiligung bleibt:
http://buergerinnenparlament.wordpress.com/
AKTUELL:
Der zweite Konvent zur Gründung eines BürgerInnen-Parlaments findet am Samstag, den 6. April 2013, im Rathaus in Stuttgart statt, vom 11-17 Uhr.
(Die Saal-Miet-Kosten tragen übrigens die VeranstalterInnen und die TeilnehmerInnen)

ich war bei diesem Vorschlag hin und her gerissen, wie ich stimmen soll. Einerseits wird am Ende dann nicht der für die Stadt beste Vorschlag umgesetzt (wer auch immer festlegt, was der beste Vorschlag ist), sondern der, dessen Befürworter am besten mobilisieren können.
Andererseits bedeutet ein Budget auch, dass sich jeder klar sein muss, dass eine Stimme für einen Vorschlag bedeutet, dass es für einen anderen Vorschlag dann eben kein Budget mehr gibt.
Und genau deshalb habe ich dann mit "gut" gestimmt. Im Moment ist der Bürgerhaushalt zum großen Teil ein Wunschkonzert ("ich möchte x für meinen Stadtbezirk"). Ein echtes Budget, das der Gemeinderat im Voraus beschließt, könnte helfen, aus dem Wunschkonzert einen echten Haushalt zu machen.

Habe ich da etwas nicht mitbekommen und das Land Berlin hat die Regeln geändert? Meines Wissens verbieten alle 16 Gemeindeordnungen der Bundesländer ausdrücklich die Entscheidung von Bürgern über Haushaltsmittel. Ich halte das auch für falsch und im Laufe der Zeit sollten auch die Stuttgarter echte Entscheidungsmöglichkeiten erhalten; aber ich fürchte, in Lichtenberg könnte es Klagen gegen diesen Einfluss von Bürgerabstimmungen abseits der Bezirksversammlungen geben...