Platz:
163
in:
2013
Unbebaute Liegenschaften im Besitz der Stadt sowie verwahrloste städtische Grünflächen und heruntergekommenes Straßenbegleitgrün (wie zum Beispiel an der Schlossstraße oder der Johannesstraße) sollen für die Bürger freigegeben werden, so dass diese sie nach eigenen Ideen bepflanzen und pflegen können - und zwar ohne jegliche Auflagen und Vorschriften.
Gemeinderat prüft:
nein
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