Inklusionsaktionsplan

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

206
weniger gut: -118
gut: 206
Meine Stimme: keine
Platz: 
718
in: 
2013

Die Grundlage der Inklusion in Stuttgart muss sein: „Behindert ist man nicht, sondern behindert wird man.“ Und es ist deshalb die Aufgabe der Stadtgesellschaft diese Behinderungen, wie zum Beispiel fehlende Barrierefreiheit oder fehlende Leitsystemen abzubauen.

Die Stadt Stuttgart braucht dabei einen „Aktionsplan Inklusion“, in dem systematisch aufgelistet wird, was die Stadt in den nächsten Jahren anpacken möchte und in welchen Bereichen sie Anstöße geben will.

Im Bereich der Inklusion in den Kitas ist schon einiges geschehen. Kinder mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Aufnahme in eine reguläre Kita. Im Schulbereich beteiligt sich die Stadt an einem Schulversuch des Landes. Aber im Alltag haben Sehbehinderte oft das Problem nicht zu den ÖPNV-Haltestellen zu kommen, da sie ohne Leitsysteme orientierungslos sind, und auf fremde Hilfe angewisesen sind. Vorallem an Baustellen braucht man Leitsysteme und der Durchfahrtsweg muss für Rollstuhlfahrer barrierefrei erreichbar sein, was wohl das größte Problem im Bezirk Mitte ist.

Die Kosten werden sich in einem Aktionsplan aufteilen, d.h. es wird nachhaltig gebaut!

Gemeinderat prüft: 
nein
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart erarbeitet seit dem 14. Oktober 2014 in einem breit angelegten Beteiligungsprozess einen Fokus-Aktionsplan. Bis März 2015 treffen sich hierzu 8 verschiedene Arbeitsgruppen, die Vorschläge zur Umsetzung der einzelnen Themenfelder der UN-Konvention erstellen. An den Arbeitsgruppen nehmen Betroffene, Angehörige, Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie Experten der Behindertenhilfe teil. Anschließend wird dem Gemeinderat eine priorisierte Ergebnisliste zur Weiterbehandlung übergeben.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Derzeit wird von der Stadtverwaltung eine Bestandsaufnahme der städtischen Aktivitäten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Diese Ist-Erhebung wird im 1. Quartal 2014 abgeschlossen sein. Auf Basis der Bestandsaufnahme werden im Rahmen eines verwaltungsinternen, referatsübergreifenden Projekts die konkreten weiteren Handlungsbedarfe identifiziert sowie entsprechende Maßnahmen einschließlich deren Finanzierungsbedarf abgeleitet. Dabei werden selbstverständlich auch Menschen mit Behinderung in geeigneter Form beteiligt. Im Anschluss an diese Bestandsaufnahme soll dann ein konkreter Aktionsplan erarbeitet werden, der auch eine klare Priorisierung enthält.
wird umgesetzt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
624 (SPD)

Kommentare

3 Kommentare lesen

Das Land Baden-Württemberg arbeit z.Zt. an einer Inklusions-Strategie.Im Winter/Frühjahr 2014 soll sie vorliegen.Das wäre eine Grundlage damit in Stuttgart zu arbeiten.

Falls das Land es schafft, etwas vorzulegen - es geht kaum etwas voran in dieser sich gegenseitig lähmenden grün-roten Koalition, also sollte man sich nicht darauf verlassen (auch ein IFG wird schon seit über einem Jahr erwartet, passiert ist bis jetzt noch nichts).

@Orca: was ist ein IFG?