Umsetzung:
Um den Stuttgarter Bürgerhaushalt zu überprüfen und weiterzuentwickeln wurde im Frühjahr 2014 eine ausführliche Evaluation des Verfahrens durchgeführt. Diese Evaluation hatte gemeinsam mit Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, der Stadtbezirke, sowie der Volkshochschule und dem ehrenamtlichen Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt stattgefunden. Ergebnis dieser Evaluation waren verschiedene Anpassungen am Bürgerhaushaltsverfahren. Im Wesentlichen soll der Bürgerhaushalt jedoch wie in den vergangenen Jahren durchgeführt werden.
Wie beim Bürgerhaushalt 2013 werden die Bezirksbeiräte wieder die Möglichkeit haben, zu Vorschlägen die ihren Stadtbezirk betreffen Stellung zu nehmen. Neu beim Bürgerhaushalt 2015 ist beispielsweise, dass die TOP 100-Liste um die zwei am höchsten bewerteten Vorschläge eines jeden Stadtbezirkes erweitert wird, sofern diese nicht bereits unter den TOP 100 Vorschlägen vertreten sind. Damit ist gewährleistet, dass sich auch Vorschläge kleiner Stadtbezirke unter den TOP Vorschlägen befinden. Zu diesen ergänzten Vorschlägen werden die Fachverwaltung und die betroffenen Stadtbezirke Stellungnahmen verfassen.
Außerdem soll die Rangfolge der Vorschläge erstmals nur über die Anzahl der positiven Bewertungsstimmen ermittelt werden. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Vorschläge gezielt abgewertet werden.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde die Bereitstellung eines Bezirksbudgets beantragt, das verbindlich über Bezirksbürgerhaushalte verteilt wird. Dieser Antrag hat im Gemeinderat keine Mehrheit gefunden.
Das aktuelle Bürgerhaushaltsverfahren wurde nach einem intensiven Abstimmungsprozess durch den Gemeinderat festgelegt. Die Ausgestaltung des Verfahrens ist insbesondere dem in Baden-Württemberg geltenden kommunalen Haushaltsrecht geschuldet, das ausschließlich dem Gemeinderat das Recht zuspricht, den Haushaltsplan zu beschließen. Der Gemeinderat kann seine durch die Gemeindeordnung zugewiesene Entscheidungsbefugnis nicht ohne weiteres auf die Gremien der Stadtbezirke oder die Bürgerschaft übertragen. Ziel des Stuttgarter Bürgerhaushaltes ist es, dem Gemeinderat mit dem offenen Bewertungsverfahren eine Entscheidungshilfe für die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu fassenden Beschlüsse zu geben. Der Stuttgarter Bürgerhaushalt wird jedoch stetig weiter entwickelt. Im 1. Quartal 2014 ist erneut eine Evaluation des Bürgerhaushaltsverfahrens vorgesehen. In diesem Rahmen können Anpassungen und Änderungen am Verfahren erörtert werden.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
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