Im Zuge der Planungen der Biovergärungsanlage soll das Gebiet zwischen B27/ B27a und Bahnlinie, neu geordnet werden. Federführend für die Planung ist das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart.
Von den ursprünglichen Planungen aus dem Jahr 1981 ff. konnte bislang nur ein Teil umgesetzt werden.
Ein Teil der Fläche – die sogenannte „Seitendeponie“ zwischen B27 und Bahnstrecke – ist in den vergangenen Jahren bereits mit seltenen Baumarten (Feldahorn, Speierling, Elsbeere, Wildapfel und Wildbirne) aufgeforstet worden. Die Fläche umfasst verschiedene Gehölzflächen im Wechsel mit offenen Bereichen. Die Waldfläche wurde in die Zuständigkeit des Garten-, Friedhofs- und Forstamts zur weiteren Pflege übergeben.
Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen wird das Konzept aus den 1980er Jahren derzeit überarbeitet. Zur Überwindung der starken Zerschneidungswirkungen durch die genannten Verkehrstrassen wird u. a. überprüft, in welchem Rahmen eine Optimierung des Wegesystems und die Einrichtung einer neuen Ost-West-Wegeverbindung („Grünzug Hummelsbrunnen“) durch ergänzende Wege, Brückenbauwerke etc. möglich sind. Ergänzend hierzu sind neue Aussichtspunkte und Naturerfahrungsräume denkbar.
Zur Stärkung des Biotopverbunds eignen sich insbesondere die folgenden Maßnahmen: Anlage von Ackerrandstreifen (Zielarten Feldlerche, Rebhuhn), Öffnung verrohrter Grabenabschnitte und Anlage von Feuchtwiesen (Wiedersichtbarmachung und Vernetzung des alten Grabensystems "Hummelsbrunnen"), Anlage blütenreicher Wegsäume, Obstbaumalleen. Die genannten Maßnahmen zeichnen sich zum einen durch einen geringen Flächenverbrauch der landwirtschaftlich hoch produktiven Böden aus, sie verbessern zum anderen aber auch die Erlebniswirksamkeit der Erholungslandschaft.
Die Vorstellung der Neukonzeption im Ausschuss für Umwelt und Technik plant das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung bis zur Sommerpause des Jahres 2013.
Dementsprechend können derzeit noch keine Aussagen zu Flächenkulisse, Zeitplan, Sach- und Personalmittelbedarfen gegeben werden. Die Vorlage des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung bleibt abzuwarten.
Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll aus verschiedenen Ausgleichsmaßnahmen finanziert werden.
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