Stuttgart soll inklusiv werden - Stuttgarter Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

229
weniger gut: -108
gut: 229
Meine Stimme: keine
Platz: 
516
in: 
2013

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist im März 2009 in Kraft getreten und stellt seitdem geltendes Recht in Deutschland dar. Wie alle Menschenrechtskonventionen ist die UN-BRK kein spezielles Recht für Menschen mit Behinderungen, sondern beschreibt die bereits existierenden und allgemein anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen.
Es gibt hierzu den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. Auf baden-württembergischer Ebene hat der Landes-Behindertenbeirat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Handlungsfelder zur Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und der vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen mit Blick auf die Ausstrahlung der UN-Konvention identifiziert. Die bayerische Landeshauptstadt München hat bereits einen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Bahn und dem „Bündnis Barrierefreies Stuttgart 21“ ist zu wenig. Die Landeshauptstadt erarbeitet derzeit nur einen lokalen Aktionsplan für die Chancengleichheit von Frauen und Männern in Stuttgart, nicht aber für Menschen mit Behinderungen?
Die Stadt Stuttgart möge sich auch um einen lokalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen bemühen du dazu Behindertenselbsthilfeverbände, Kirchen, Gewerkschaften usw. zu einer Ideenbörse und Mitarbeit einladen.

Gemeinderat prüft: 
nein
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart erarbeitet seit dem 14. Oktober 2014 in einem breit angelegten Beteiligungsprozess einen Fokus-Aktionsplan. Bis März 2015 treffen sich hierzu 8 verschiedene Arbeitsgruppen, die Vorschläge zur Umsetzung der einzelnen Themenfelder der UN-Konvention erstellen. An den Arbeitsgruppen nehmen Betroffene, Angehörige, Vertreter aus Politik und Verwaltung sowie Experten der Behindertenhilfe teil. Anschließend wird dem Gemeinderat eine priorisierte Ergebnisliste zur Weiterbehandlung übergeben.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Derzeit wird von der Stadtverwaltung eine Bestandsaufnahme der städtischen Aktivitäten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention erarbeitet. Diese Ist-Erhebung wird im 1. Quartal 2014 abgeschlossen sein. Auf Basis der Bestandsaufnahme werden im Rahmen eines verwaltungsinternen, referatsübergreifenden Projekts die konkreten weiteren Handlungsbedarfe identifiziert sowie entsprechende Maßnahmen einschließlich deren Finanzierungsbedarf abgeleitet. Dabei werden selbstverständlich auch Menschen mit Behinderung in geeigneter Form beteiligt. Im Anschluss an diese Bestandsaufnahme soll dann ein konkreter Aktionsplan erarbeitet werden, der auch eine klare Priorisierung enthält.
wird umgesetzt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
624 (SPD)

Kommentare

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Sehr, sehr guter Vorschlag!
Hinzuzufügen ist:
Die Broschüre "Barrierefreies Stuttgart" ist seit 4 Jahren nicht neu aufgelegt worden.
Es gibt hervorragende Vorlagen für Websites, z.B. http://www.mobidat.net/
Und die Kooperationsvereinbarung "Bündnis Barrierefreies Stuttgart 21" und DB hat eh "ä Gschmäckle". Das ist dem Vorsitzenden bewußt und trotzdem geht man darauf ein. S21 kann nie so barrierefrei werden, wie der Kopfbahnhof bereits ist!

Ich appelliere stark für einen "Inklusionsaktionsplan" (Antrag 5388). Menschen mit einer Körperbehinderung sollen sich in Stuttgart viel besser zurechtfinden, und das muss schrittweise aber zügig geschehen.