Umsetzung:
Stand Februar 2019:
Der Kickplatz ist zur Zeit im Bau, geplante Fertigstellung ist im März 2019. Mit der Freigabe des Kickplatzes wird witterungsabhängig im Mai/Juni 2019 gerechnet.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Für die Sanierung des Kickplatz Burgholzhof wurden 50.000 Euro beschlossen. Mit diesen Mitteln kann die bestehende verdichtete Rasentragschicht entfernt und mit einem zertifizierten und geeigneten Holzhackmaterial ersetzt werden. Baurechtlich ist aufgrund der engen Nachbarbebauung nur das Verwenden von weichen, naturnahen Belägen - jedoch kein Tartanbelag - möglich. Eine zusätzliche Erneuerung der flächigen Dränschicht und ein zusätzliches Filtervlies stellen die dauerhafte Sickerfähigkeit sicher.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Der „Bolzplatz“ ist eigentlich eine Ballspielwiese - das Gebiet ist als reines Wohngebiet ausgewiesen. Beides ist so im Bebauungsplan festgesetzt.
Das Oberflächenwasser kann das vorhandene Entwässerungssystem nicht erreichen.
Baurechtlich ist der Einbau eines Tartanbelags nicht so einfach möglich.
Der Ausbau zu einem „Sportplatz“ müsste über ein Baugesuch mit Lärmgutachten erfolgen. Bei der geringen Entfernung von nur 12 Metern zu den Wohngebäuden ist lärmschutzrechtlich mit einer erheblichen Einschränkung der täglichen Nutzungsdauer und hohen Herstellungskosten zu rechnen.
Ein möglicher Lösungsansatz wäre das Entfernen der verdichteten Bodenstruktur und darauf ein Holzhack-Gemisch. Diese bodenähnliche Struktur könnte als Ballspielwiese genehmigt werden. Das Holzhackmaterial hat den Vorteil, dass es nicht so stark verdichtet. Der Pflegeaufwand wäre jedoch höher, da Unebenheiten regelmäßig planiert werden müssen, und das Holzhack in regelmäßigen Abständen mit neuem Material ergänzt werden müsste. Außer den zur Umsetzung benötigten einmaligen Mitteln wären daher zwingend zusätzlich für die Unterhaltung dauerhaft Gelder bereitzustellen.
Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen:
462/2017 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), 952/2017 (Die STAdTISTEN)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: